Unverzügliches Einleiten von Erstmaßnahmen bei Störungsmeldungen
Einleitung der weiteren Schritte zur Störungsbeseitigung: Kommunikation mit allen relevanten internen und externen Stellen (Bürgermeister oder sonstige benannte Person der Kommune, Behörden, Gesundheitsamt, Feuerwehr, Polizei, etc. informieren)
Jederzeitige Gewährleistung ausreichender Kapazitäten an qualifiziertem Personal und technischen Einrichtungen, auch bei etwaigen gleichzeitigen Störungsfällen
Koordination der Störungsbeseitigung durch den Entstörungs-/Bereitschaftsdienst in Abstimmung mit den Behörden und dem Gesundheitsamt
Störungsbeseitigung durch die Mitarbeitenden der entsprechenden Gewerke oder externe Dienstleister (bspw. Tiefbauunternehmen)
Detektion der Störung durch messtechnisch qualifiziertes Personal
Bereitstellung nötiger Ersatzmaterialien bei Störungsfallen
Wiederherstellung der Versorgung nach einer Störung durch internes oder externes Personal
Information der Kunden bei nennenswerten Störungen über Ursache und Dauer