• Für die Gemeinden Groß-Nordende, Heidgraben, Klein-Nordende, Neuendeich, Seester und Seestermühe
20.06.2022

Für die Gemeinden Groß-Nordende, Heidgraben, Klein-Nordende, Neuendeich, Seester und Seestermühe

Informationen über die Anpassung der Trinkwasserentgelte

Info

Anpassung der Trinkwasserentgelte zum 01.07.2022 aufgrund der neu geschlossenen Konzessionsverträge mit den oben aufgeführten Gemeinden sowie steigender Kosten für die Wasserversorgung.

Aufgrund der gesetzlich durchzuführenden Vergabeverfahren, welche aufgrund des Auslaufens der bestehenden Konzessionsverträge jeweils von Seiten der oben aufgeführten Gemeinden notwendig gewesen sind, wurden die Konzessionsverträge jeweils neu zum 01.01.2022 an die Holsteiner Wasser GmbH vergeben.

Die geschlossenen Konzessionsverträge beinhalten die Konzessionsabgabe in Höhe von 10 % zzgl. 7 % Umsatzsteuer, welche ab dem 01.07.2022 von Seiten der Holsteiner Wasser GmbH jeweils an die oben aufgeführten Gemeinden entrichtet wird. Die Konzessionsabgabe wird in vollständiger Höhe jeweils an die oben aufgeführten Gemeinden weitergeleitet. Des Weiteren führt die aktuelle weltpolitischen Lage dazu, dass eine Anpassung der Verbrauchs- und Grundpreise erfolgen muss, um die Kosten zu decken.

Die derzeitige Preis- und Kostenentwicklung bei Baumaterial, Energiekosten und sonstigem Material und Dienstleistungen für die Sicherstellung der Wasserversorgung trifft uns in einem besonderen Maße, so dass eine Preisanpassung der Verbrauchs- und Grundpreise unumgänglich ist.

Nachfolgend ist die Entwicklung der Verbrauchs- und Grundpreise ab dem 01.07.2022 dargestellt.

ZählergrößenZeitraum
01.01. – 30.06.2022
Zeitraum
01.07. – 31.12.2022
Verbrauchspreis je m³1,81 €2,10 €
Grundpreise p.a.Qn 3:451,25 €60,99 €
Qn 3:1084,99 €102,36 €
Qn 3:16148,08 €176,60 €
Entwicklung der Verbrauchs- und Grundpreise

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Über Holsteiner Wasser

Die Holsteiner Wasser GmbH beliefert die Menschen verschiedener Wasserversorgungsgebiete rund um die Uhr mit Trinkwasser von höchster Qualität aus regionalen Wasservorkommen. In Versorgungsgebieten ohne eigene Gewinnungsanlagen beziehen wir das Wasser von Nachbargemeinden. Wir fördern unser Wasser ausschließlich aus Grundwasservorkommen in Tiefen von 25 bis zu 180 Metern.